An den „Loom Bands“ kommt derzeit kaum jemand vorbei, denn die bunten Gummibänder sind nicht nur bei Schulkindern der absolute Basteltrend. Der Hype hat jedoch nicht nur Fans, sondern auch die kritischen Stimmen werden immer lauter. Die Armbänder sollen giftig sein, was insbesondere für Kinder enorm schädlich werden kann.
Die gefährlichen Weichmacher
Laut Angaben von Toxikologen befinden sich in einigen Versionen der Armbänder gefährliche Weichmacher. In Kontakt mit Speichel können sich aus dem Gummi-Material die so genannten Phthalate herauslösen. Durch den Mund aufgenommen können die Giftstoffe dann in den Körper gelangen. Auch der Inhaltsstoff Latex könnte eine weitere Gefahr darstellen, denn manche Kinder reagieren darauf allergisch.
Verletzte Kinder bereits in England
Die Gummibänder sind sehr klein und können von Kindern oder Tieren leicht verschluckt werden. Ein 7-jähriger Junge erlitt in England eine schwere Augenverletzung, da ihm der Bruder versehentlich ein Loom-Gummi in das Auge schoss. Ein 8-jähriger Junge aus England verlor laut einer Zeitung beinahe zwei Finger, da er sich ein Band zu eng um die Finger wickelte. Die englischen Schulen haben nach den Vorfällen ein Loom-Verbot ausgesprochen.
Fehlendes GS-Zeichen bei den Gummibändern
Der größte bedenkliche Faktor der Rainbow Loom Bands ist, dass selbst den originalen Bändern das GS-Zeichen fehlt, welches für eine geprüfte Sicherheit steht. Daher ist nicht klar, ob die Produkte den gesetzlichen Schadstoff-Bestimmungen entsprechen. Dieses Problem liegt in der Gesetzgebung, denn die Spielzeughersteller und Importeure sind nach wie vor nicht verpflichtet, die gesetzlichen Grenzwerte durch Gutachten nachzuweisen, bevor die Produkte auf den deutschen und europäischen Markt kommen. Daher wird davon abgeraten, unangenehm riechende Produkte zu kaufen, da dies ein klares Warnzeichen ist, dass die Bänder wahrscheinlich keine Qualitätskontrollen durchlaufen sind.
Worauf beim Kauf geachtet werden sollte
Nach Angaben von Experten sei zwar nicht automatisch anzunehmen, dass die Mengen der gelösten Giftstoffe zur akuten Gefahr werden, jedoch sollten als Vorsichtsmaßnahme beim Kauf der Armbänder einige wichtige Dinge beachtet werden, damit eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden kann: Das „CE“-Siegel sollte auf der Verpackung der Produkte vorhanden sein, das die entsprechenden Gesundheitsanforderungen gewährleistet sind. Mit dem zusätzlichen deutschen „GS“- oder „TÜV“-Siegel ist der Käufer auf der sicheren Seite.