Viele Schüler kommen mit ihrem Taschengeld nicht mehr zurecht, wenn sie in die höheren Schuljahrgänge kommen. Am Wochenende stehen die ersten Partys auf dem Programm, der eigene Roller kann angeschafft werden und die erste Freundin oder der erste Freund ist da. Eine ideale Möglichkeit für diese Ausgaben bilden hierfür Ferienjobs, bei denen in der schulfreien Zeit einfache Tätigkeiten in den Unternehmen vor Ort durchgeführt werden können. Schüler unterliegen hierbei allerdings bestimmten Regeln zu Arbeitszeiten und Einkommen.
Jugendschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten
Wann und wie lange ein Jugendlicher arbeiten darf, kann dem Jugendschutzgesetz entnommen werden. Es gelten gesonderte Grenzen je nach Altersgruppe:
0-12 Jahre
Kinder sind nicht geschäftsfähig und können somit auch kein Geld verdienen. Eine Beschäftigung von Personen unter 13 Jahren ist somit nicht möglich und gilt in Deutschland als Kinderarbeit.
13-14 Jahre
Ein Job darf in dieser Altersgruppe nur angenommen werden, wenn die Eltern dem zugestimmt haben. Ein Jugendlicher darf maximal 2 Stunden am Tag arbeiten. Die Arbeit muss dabei dem Alter entsprechen und die Schule darf nicht beeinträchtig werden. Außerdem ist eine Beschäftigung nach 18 Uhr und vor 8 Uhr nicht erlaubt.
15-17 Jahre
In diesem Alter ist bereits deutlich mehr möglich. Die Arbeitszeit darf am Tag 8 Stunden betragen und wöchentlich 40 Stunden. Im Jahr dürfen 20 Tage in Vollzeit gearbeitet werden. Eine Beschäftigung ist zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr möglich.
Ab 18 Jahre
Hier greift das Jugendschutzgesetz nicht mehr. Junge Erwachsene dürfen in den Ferien oder auch neben der Schule arbeiten, müssen aber die Steuergrenzen beachten, damit sie nicht ihr hart verdientes Geld an den Staat verlieren.
Das Problem mit der Steuer
Grundsätzlich unterliegt auch der Ferienjob der Lohnsteuer. Daher müssen alle Beschäftigten, egal welchen Alters, für die Lohnsteuerabrechnung angemeldet werden. Nahezu alle Jugendlichen dürften aber zu den geringfügig Beschäftigten zählen, indem sie weniger als 450 EUR monatlich verdienen (ab dem 01.01.2013 – davor 400 EUR). In einem solchen Fall müssen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben bezahlt werden. Wer doch mehr verdient, zahlt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsabschlag. Ähnlich sieht es bei den Sozialausgaben aus. Diese müssen erst abgeführt werden, wenn mehr als 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück gearbeitet wurde. Keine Probleme haben Ferienjobbende mit der Versicherung. Sobald ein Schüler einen Arbeitsvertrag eingeht, ist er automatisch über den Arbeitgeber geschützt und für Unfälle abgesichert. Einige Ferienjobber müssen sich bei ihren Einnahmen Gedanken um Hartz IV machen. Beziehen Eltern Hartz IV, muss der Ferienjob der Arbeitsagentur gemeldet werden. In den Ferien darf das Kind im Haushalt bis zu 1.200 EUR verdienen. Ist der Job längerfristig, dürfen monatlich nur 100 EUR verdient werden.
Einstieg ins Berufsleben
Der Ferienjob bietet für Jugendliche und junge Erwachsene eine hervorragende Alternative, das Taschengeld aufzustocken. Der erste Schritt ins Arbeitsleben kann begangen werden und ganz nebenbei werden frühe Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern geknüpft. Doch das Geld dürfte bei vielen Jugendlichen dennoch im Vordergrund stehen. Hierbei müssen bestimmte Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen beachtet werden, die aber grundsätzlich keine größeren Probleme darstellen, da sie vom Staat großzügig gehalten wurden.
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